Allgemeine Geschäftsbedingungen der Systemair GmbH für Warenlieferungen und Leistungen an Unternehmer

AGB

1. Allgemeine Bestimmungen

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Systemair GmbH mit unseren Kunden („Käufer“), soweit nicht für die spezielle Leistung geltende gesonderte Geschäftsbedingungen Anwendung finden. Diese AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Für die Ausführung der Bestellung gelten ausschließlich unsere AGB. Die bloße Übersendung der AGB und die Annahme der Bestellung bedeuten kein Anerkenntnis der AGB des Käufers. AGB des Käufers gelten nur dann, wenn wir diese ausdrücklich bestätigt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

Im Zweifelsfall gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt des Bestelleingangs.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(3) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

(4) Zeichnungen, Angebote oder Muster sind ausschließlich für den Käufer bestimmt und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise verstehen sich soweit nicht anders angegeben ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe.

(2) Ändern sich nach Vertragsschluss die von uns zu entrichtenden Markt- oder Einkaufspreise (insbesondere Material-/ Rohstoff-/ Personalkosten) der Materialien/ Leistungen zum Zeitpunkt des Abrufs bzw. Lieferung/ Ausführung, ändern sich die im Angebot genannten bzw. ursprünglich vereinbarten Preise entsprechend der tatsächlich eingetretenen Kostenänderung, vorausgesetzt die Änderungen sind nicht auf Umstände zurückzuführen, die wir einseitig zu vertreten hat. Das gilt für Erhöhungen und Senkungen gleichermaßen. Etwaige Preissteigerungen trägt der Käufer.

(3) Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug an unsere Zahlstelle fällig. Etwaige Transaktions-/ Bankgebühren trägt der Käufer. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Rechnungen werden elektronisch ausgestellt und per E-Mail versendet.

(4) Der Käufer kann mit Forderungen uns gegenüber nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3. Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen des Lieferers aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.

Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Der Käufer ist bis auf Widerruf ermächtigt, die von uns gelieferte Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterzuveräußern und / oder weiterzuverarbeiten. Für diesen Fall tritt der Käufer schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns bis zur Höhe des Rechnungsbetrages mit der Befugnis der anteiligen Einziehung der Forderung sicherheitshalber ab, wir nehmen die Abtretung an. Im Falle der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung gelten wir als Hersteller und der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die dadurch entstehenden Erzeugnisse im Verhältnis des Rechnungsbetrags der von uns gelieferten und verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Ware. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren.

Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

(2) Sofern Pfändungen, Beschlagnahmung oder sonstige Verfügungen beim Käufer anstehen, muss dieser auf unseren Eigentumsvorbehalt hinweisen und uns unverzüglich darüber benachrichtigen.

4. Fristen für Lieferungen, Verzug und Vertragsrücktritt

(1) Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Termine setzen voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragspartnern geklärt sind. Wir bestätigen generell keine Fixtermine.

Für von uns nicht bestätigte Tag- und Uhrzeitvorgaben bezüglich der Anlieferung über- nehmen wir hinsichtlich möglicher Folgekosten keine Haftung, auch wenn wir frei liefern.

(2) Sollten kundenspezifische Besonderheiten hinsichtlich der Anlieferung (beispielsweise Durchfahrtshöhen, Hindernisse im Baustellenbereich, Sperrungen, Sondergenehmigungen, Halteverbote usw.) bestehen, müssen diese vom Käufer vorher mitgeteilt und von uns bestätigt werden, andernfalls entfällt unsererseits jegliche Haftung.

(3) Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, Krieg, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen), verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern uns solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.

(4) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht richtige/ nicht rechtzeitige Selbstbelieferung (inkl. der Lieferung von Mindermengen) durch unseren (Vor-) Lieferanten, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem (Vor-) Lieferanten abgeschlossen haben, oder weder uns noch unseren (Vor-) Lieferanten ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

(5) Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer den vereinbarten Abnahmezeitraum um mehr als 90 Tage in die Zukunft verschiebt oder der Käufer bzw. eines seiner verbundenen Unternehmen mit bereits gestellten Rechnungen mit mehr als 60 Tagen in Verzug ist. In diesen Fällen sind wir berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Dieser beträgt 10 % des Kaufpreises. Dieser Schadenersatz kann höher oder niedriger ausfallen bzw. entfallen, wenn wir nachweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist oder der Käufer den Nachweis führt, dass uns ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

5. Lieferung, Gefahrübergang

(1) Sofern nicht anders vereinbart, sind auch Teillieferungen zulässig.

(2) Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Käufer über, wenn die Ware an den Frachtführer, Spediteur oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt übergeben worden ist. Dies gilt auch, wenn der Versand mit Transportmitteln des Verkäufers erfolgt.

6. Warenannahme

Der Käufer darf die Annahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel (z. B. fehlende oder falsche Beschriftung, Schäden an der Verpackung) nicht verweigern.

Die Ware ist nach Erhalt durch den Käufer auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Bestelldaten und Mängel hin zu prüfen. Des Weiteren gelten die Regelungen der §§ 377,379 HGB.

7. Sachmängel / Rechtsmängel

(1) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung, diese hat vorzugsweise schriftlich zu erfolgen.

Für die Angaben in der Bestellung und die Auswahl der bestellten Ware für den beabsichtigten Verwendungszweck ist ausschließlich der Käufer selbst verantwortlich (vgl. Ziff. 8).

(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 2 Jahre ab jeweiliger Ablieferung. Im Übrigen richten sich die Gewährleistungsrechte nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.

(3) Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung einer ganzen Lieferung.

(4) Bei Vorliegen eines Sachmangels ist uns innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit der Nacherfüllung einzuräumen. Dabei haben wir die Wahl, ob wir eine Ersatzlieferung oder eine Nachbesserung vornehmen. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

8. Anwendungstechnische Beratung, Produktverwendung

Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Ware liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers. Eine von uns erfolgte anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift gilt nur als unverbindlicher Hinweis und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke und Verfahren oder etwaige im Hinblick auf die am Verwendungsortherrschenden Bedingungen notwendigen speziellen Produkteigenschaften.

9. Sonstige Schadensersatzansprüche

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften wir –gleich aus welchen Rechtsgrund- im Rahmen der Verschuldenshaftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, insbesondere ist die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden wie z.B. Produktions-/Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgeblieben Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüche Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir entsprechend, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzungen), nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit eines Menschen,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten (wie gesetzliche Vertreter, Arbeitnehmer) sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers aus nach dem Produkthaftungsgesetz.

10. Datenschutz

Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer ausführlichen Datenschutzerklärung unter https://www.systemair.com/de-de/dsgvo

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Alleiniger Gerichtsstand ist der Sitz unserer Gesellschaft, wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

12. Schlussbestimmung

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vertrags als solchem bleibt unberührt.

AGB Systemair Stand 01.06.2022