)
Wir, die Systemair GmbH, möchten unsere Position zur aktuellen Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) klar zum Ausdruck bringen. Wir sind der festen Überzeugung, dass der vorliegende GEG-Entwurf dringend einer Überarbeitung bedarf, insbesondere im Hinblick auf die Anerkennung der Wärmerückgewinnung (WRG) aus Lüftungssystemen als "regenerative Energie" zur Erfüllung der vorgeschriebenen 65% Energieeffizienzquote.
Wir schließen uns damit den bereits veröffentlichten Beiträgen der renommierten Hochschulen und des Fachverbandes Gebäude-Klima e.V. an, um unsere Position zu unterstreichen und unser uneingeschränktes Befürwortungszeichen seitens der Industrie hinzuzufügen.
Die Wärmerückgewinnung aus Lüftungssystemen ist eine etablierte und äußerst effiziente Technologie. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung des Energieverbrauchs in Gebäuden und damit zur Minderung der CO2-Emissionen. Wir unterstützen daher uneingeschränkt die Position, dass die WRG auch in der überarbeiteten Fassung des GEG als regenerative Energieform anerkannt werden sollte.
Es ist von grundlegender Bedeutung zu verstehen, dass Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung die in der Abluft enthaltene Wärme zurückgewinnen und in den Heizungsprozess einfließen lassen. Dies führt zu einer erheblichen Reduzierung des Bedarfs an Heizenergie. Diese Technologie trägt nicht nur zur Steigerung der Energieeffizienz bei, sondern ist auch ökologisch verantwortungsvoll, da sie die Emissionen von Treibhausgasen erheblich verringert.
Der derzeitige GEG-Entwurf sieht vor, dass die durch die WRG zurückgewonnene Wärme weder als regenerative Energie noch als unvermeidbare Abwärme betrachtet wird. Demzufolge darf sie nicht zur Erfüllung der Quote für erneuerbare Energie beitragen, es sei denn, sie wird über eine Abluftwärmepumpe zurückgewonnen. Diese Begrenzung halten wir für nicht gerechtfertigt.
Wir möchten betonen, dass die WRG aus Lüftungssystemen zweifellos als regenerative Energie anerkannt werden sollte, da sie einen erheblichen Beitrag zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen leistet. Eine Überarbeitung des GEG-Entwurfs ist dringend erforderlich, um sicherzustellen, dass diese äußerst effiziente Technologie angemessen anerkannt wird.
Wir sind überzeugt davon, dass eine solche Überarbeitung des GEG-Entwurfs dazu beitragen wird, die Ziele in Bezug auf Energieeffizienz und CO2-Reduzierung in Gebäuden zu erreichen. Als Systemair GmbH setzen wir uns entschieden dafür ein, dass die Wärmerückgewinnung aus Lüftungssystemen weiterhin als regenerative Energie in der überarbeiteten Fassung des GEG anerkannt wird und somit einen bedeutenden Beitrag zur Nachhaltigkeit und Umweltschutz leisten kann.
Am 08. September 2023 hat der Bundestag dem Gesetzesentwurf zur Förderung klimafreundlicher Heizungen zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2024 wird in den meisten Neubauten eine Vorschrift eingeführt, die besagt, dass Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie installiert werden müssen. Für bestehende Gebäude gibt es großzügige Übergangsfristen und verschiedene technologische Optionen, um den Anforderungen gerecht zu werden.